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... des Landgerichts Baden- Baden (Az.: 2 S 74/91). Dort entschieden sich die Richter für eine Haftungs quote von 50 Prozent für den Auffahrenden, obwohl ' Heckaufprall: Der Hintermann haftet in Ausnahmefällen nicht •BSEEnS' ÜHfeBB» mehrerer Autos an Kreu zungen gelten andere Grundsätze, entschied das Landgericht Karlsruhe in seinem aktuellen Urteil (Az.: 11 0 48/91). Der sonst im Stadtverkehr erforderli che Sicherheitsabstand müs se hier nicht unbedingt so groß sein, daß man bei ei nem plötzlichen starken Ab der Vordermann kurz nach dem Anfahren an einer Ein mündung plötzlich und völ lig grundlos abgebremst hat te. Begründung: Auch an Einmündungen müsse ein Fahrer den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug so groß halten, daß er dann auch anhalten kann, wenn plötzlich gebremst wird. DEUTSCHE . MARK i Die steuerliche Ab schreibungsfrist erhöht sich ab 1993 auf fünf Jahre. Für dienstlich genutzte Fahrzeuge, die nach dem 31. Dezember 1992 an geschafft und zugelassen werden, gilt ab 1993 eine veränderte Abschreibungs frist. Bisher konnte ein Auto über einen Zeitraum von vier Jahren mit jeweils 25 Prozent des Anschaf fungswerts von der Steu er abgeschrieben werden. Künftig wird die Nutzungs dauer grundsätzlich mit fünf Jahren und 20 Prozent kal kuliert. Ein Preisbeispiel: Ein Auto im Wert von 40 000 Mark ist nach der ...
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