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... Individualverkehrs, zu dem unsere Veteranenfahrzeuge genauso gehören wie die Alltagsfahrzeuge. Wir sind nun einmal im gleichen Topf mit allen anderen Fahrzeugen, welche fossilen Treibstoff benötigen und unterstützen deshalb bei politischen Anliegen die grossen Automobilverbände und den Dachverband Strasse Schweiz. Dem Verdikt des Souveräns müssen wir uns fügen. Veteranenfahrzeuge geniessen im Verkehr praktisch keine Sonderrechte. Allgemeine Fahrverbote, temporäre Fahrverbote, die Autobahnvignette, der Benzinpreis an der Zapfsäule und meistens auch die kantonalen Verkehrssteuern gelten immer auch für Oldtimerfahrzeuge. Anders sieht es aus, wenn es um Vorschriften geht, welche nur für Veteranenfahrzeuge gelten. Hier gibt es heute schon wenige Vorteile, z. B. die «Oldtimer- Wechselnummer» für mehr als zwei Fahrzeuge oder die Bestimmungen über den Code 180 «Veteranenfahrzeug» mit allen Vorund gewissen Nachteilen. Es gibt aber genügend «Hindernisse», welche noch aus dem Weg geräumt werden sollten. Auf unserer Wunschliste steht z. B. der Verzicht auf die Abgaswartungspfl icht, die Zulassung von Klebenummernschildern oder die echte Anerkennung unserer Veteranenfahrzeuge als mobile Kulturgüter. Ebenso suchen wir nach Möglichkeiten, die für uns wichtigen historischen Fahrzeugund Besitzerdaten wieder zugänglich zu machen. Wir setzen uns fokussiert dafür ein, ...
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