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... | BK LEDERVEREDELUNG SwissClassics Nr. 32 | 04.2011/201266 Die «Charta von Turin» der FIVA spricht eine deutliche Sprache: Bevor in einem Oldtimer Neuteile verbaut werden, soll alles versucht werden, die Originalteile zu erhalten oder wiederherzustellen und zu konservieren. Nur wenn dies nicht möglich ist, darf mit neuem Material restauriert werden – aber auch das nur wenn unbedingt nötig. Ziel muss immer sein, die bestehende Substanz inklusive der natürlichen Altersspuren zu erhalten. Beim Lederinterieur eines Oldtimers ist oft nur der Fahrersitz in erbarmungswürdigem Zustand, während der Beifahrersitz und die Rückbank noch ganz proper aussehen. Würde man den Lederbezug jetzt nur beim Fahrersitz gegen einen neuen austauschen, so würde der sichtbare Unterschied zwischen Alt und Neu stören, und deshalb müsste zusammen mit dem Fahrersitz fast immer das ganze Interieur erneuert werden. Es spricht deshalb alles für eine Wiederherstellung des Originals und gegen die Verwendung neuer Bezüge: Das originale Material des Fahrersitzes würde sorgfältig wiederhergestellt, der Rest des Interieurs müsste lediglich gepfl egt und konserviert werden, und die Patina des Interieurs würde weitestgehend erhalten bleiben. Ganz abgesehen von den Kosten, denn der Grossteil des Aufwandes betrifft doch meist nur den Fahrersitz, der Rest muss gar nicht gross bearbeitet ...
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