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... zur Feststellung der Originalität eines Fahrzeuges beigezogen werden kann. Elmar Brülisauer vom Strassenverkehrsamt des Kantons St. Gallen erläuterte die gesetzlichen Grundlagen anhand des Konkordates von 1904, des MFG 1932, des SVG 1958 und des BAV 1969. Auch die jeweiligen Kreisschreiben, Weisungen und Bundesratsbeschlüsse wurden zu Rate gezogen. Es ging bei den technischen Anforderungen um die folgenden Themen: Identifikation, Lenkung, Gewichte, Bremsen, Rückwärtsgang, Beleuchtung, Bereifung, Warnvorrichtung, Rückspiegel, Scheibenwischer, Blinker, Schalldämpfer, Geräuschmessung, gefährliche Teile, Tachometer und Funkentstörung. Einbezogen waren die folgenden Fahrzeuge: Personenwagen, Lastwagen, Gesellschaftswagen, Motorräder, Roller, Mofas, Traktoren, Autotraktoren, Militärfahrzeuge, Anhänger, Wohnanhänger und Wohnmobile und Replikas von Personenwagen. Ein besonderes Anliegen waren die Kriterien zur Erteilung des Veteranenstatus. Die Fahrzeuge müssen älter als 30 Jahre sein, sie dürfen nur für private Zwecke eingesetzt werden, sie dürfen nicht regelmässig in Verkehr stehen (ca. 2000 – 3000 Km pro Jahr) und sie müssen der ursprünglichen Ausführung entsprechen. Anerkennungsfähige Umbauten müssen aus der Epoche stammen und die Fahrzeuge müssen optisch und technisch in einwandfreiem Zustand sein. Der optische Zustand gibt immer viel zu reden, ...
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