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... Welches Verbot?! Jeder Schweizer Motorsportanhänger weiss um das sogenannte Verbot von Autorennen, das in der Schweiz gilt, zumindest für die Rennen, in denen Auto gegen Auto fährt. Eine schmerzliche Tatsache. Das Verbot wurde 1955 nach einem schreck lichen Unfall beim 24-Stunden-Rennen von Le Mans verhängt. Genauso reagierten im übrigen fast alle europäischen Länder auf diese Tragödie; sie hoben allerdings das Verbot auch bald wieder auf. In der Schweiz jedoch gilt es bis heute. Theoretisch sind auf Schweizer Boden nur Geschwindigkeitsrennen, Ral/ies, Bergrennen und Slaloms zugelassen. Einige Mitglieder des Organisationsteams der Ecurie La Meute, von links: Jean·Luis Klein, Eric Perrin, Georges Pouponnot. C SwissClassics Wie kann es dann sein, dass in der Schweiz in der Zeit zwischen 1982 und 1995 trotzdem Rennen mit historischen Fahrzeugen auf einer geschlossenen Rennstrecke stattfanden, an denen auch noch Fahrer aus der gesamten Schweiz (und anderen Ländern) teilnahmen? Der Ort des Geschehens war die Rennstrecke Circuit de Lignieres, abseits in den Bergen über NeuchiHel gelegen. Sie wurde ur sprünglich in den späten Sechzigerjahren von einem Herrn Souaille als private Rennstrecke errichtet mit der Begründung, «das dynamische Verhalten von Automobilen untersuchen zu wollen» - sowie als eine Art Fahrschule. Der ACS hielt hier seine Kurse für ...
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