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... werden müssen; in Ollon-Vlllars ohne ersichtlichen Grund. Die Nationale Sportkommission legte In ifiren Vorschriften fest, daß die Nenngelder ausnahmslos zu entrichten sind, und zwar innerhalb der Nennfrist. Mit anderen Wor ten; Wer seinen Obulus einen Tag nach Ablauf der Nennfrist zur Post bringt, darf zuhause bleiben. Ais nun bekannt wurde, daß die Les- Rangiers-Veranstalter Jim Clark, Joakim Bonnler, Joseph SIffert und andere zu international gebräuchlichen und durchaus nicht kleinlichen Ansätzen engagiert hat ten, brach der Sturm Im Wasserglas los. Die Unlust der 75-Franken-Zahler wurde noch durch den Umstand vergrößert, daß Les Ranglers zu den Rennen gehört, die jeweils finanziell mit einer durchaus er freulichen Bilanz abschließen und nicht selten gleich fünfstellige Beträge In die Reserven zurücklegen können. Damit sahen sich vor allem die Rennund Sport wagenfahrer allzu stiefmütterlich behan delt, zu Recht, wie manchem Betrachter scheint. Denn die Gleichung Ist eine ein fache: Rennfahrer jagen den Berg hoch, Zuschauer zahlen Eintritt, um sich das an zusehen. Daher: Rennfahrer = Geld, kein Rennfahrer = kein Geld. Wer solcherart denkt, wird nur schlecht begreifen können, wozu der Akteur eine Gebühr entrichten soll. Zumal dem Fußballspieler oder Arti sten auch kein Geld abgeknöpft wird, wenn er seine Show darbietet. Um das Bild abzurunden, muß Immerhin gesagt ...
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