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... Fahrzeuge auf Frankreichs Straßen ihre automobilen Duftmarken setzen wollen. Denn Nachbauten von Fahrzeugen sind – zumal sie mit den Markeninsignien ausgestattet sind – nichts anderes als gefälschte Markenprodukte, die ob ihres immer zahlreicheren Auftretens zunehmend kritisch beäugt werden. Und so ist es auch ohne genervte Beifahrerinnen nicht ausgeschlossen, dass demjenigen, der mit Fälschungen in diesen unerbittlichen Ländern herumfährt, das Fahrzeug weggenommen wird und er selbst – zumindest zur Feststellung der Identität – in Gewahrsam genommen wird. Ob der Betroffene dann mit seinem Wunsch durchdringt, allein durch Entfernen der Markenkennzeichnungen das gefälschte Fahrzeug vor einer vollständigen Vernichtung zu bewahren, ist alles andere als sicher. Der Ärger eines Eigentümers wird nicht geringer, wenn er erfährt, dass er nicht nur sein Fahrzeug niemals wiedersehen, sondern auch noch für dessen Vernichtung wird zahlen müssen. Dass vor einigen Jahren in Italien auf gerichtliche Anordnung hin zwei gefälschte Rennsport-Maseratis vernichtet wurden, ist ein mahnendes Beispiel dafür, dass nicht einmal nachweislich originale Fahrzeugkomponenten vom Furor rechtlicher Mühlen verschont bleiben. Selbst wenn man in Deutschland die Macht resoluter Begleitungen mit dem Sinn fürs Praktische – wie oben beschrieben – nicht zu fürchten hat, so lauern ...
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