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... der Funke von einem brennenden Zündholz oder einer Zigarette und Zigarre wie auch aus einer Tabakspfeife genügen kann, um — vom Luftstrom mitgerissen — Waldbrände zu entfachen. Es versteht sich von selbst, daß in der trockenen Jahreszeit die an sich so gefährliche und verderbliche Unsitte des Hinauswerfens brennender Zigarrenund Zigarettenreste aus dem fahrenden Kraftfahrzeug unter allen Umständen vermieden werden muß. Dabei ist es völlig gleichgültig, ob durch Wald oder freies Gelände gefahren wird, weil Moorund Heideflächen gleichfalls lebhafte Brandgefahren in sich bergen. Kraftfahrer! Achtet auch darauf, daß eure Insassen sich diesen Vorschriften fügen! Der Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen, Prof. Dr.-Ing. Todt, gibt in einem Erlaß der Hoffnung Ausdruck, daß die im DDAC und NSKK zusammengeschlossenen Kraftfahrer ein ständig zunehmendes Verständnis für den deutschen Wald und seinen Schutz als wichtiges Volksgut aufbringen. Im Zusammenhang mit der Anlage von Rastplätzen an den Reichsautobahnen ist bekanntlich im Rahmen der allgemeinen Schadenabwehr noch die Sonderaufgabe der besonderen erzieherischen Einwirkung auf Kraftfahrer zum Waldschutz entstanden. In einem Erlaß erklärt der Generalinspektor, daß Waldbesitzer und Forstbehörden häufig besondere Schutzmaßnahmen gegen Brandgefahren bei der Anlage solcher Rastplätze ...
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