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... über Zülpich zum Ziel, Militärringstrasse, zuri'ickgefahren wird. Auf der zweiten Rundfahrt ist (voraussichtlich in Altenahr) für jeden Fahrer eine 30 minulliche Pause vorgeschrieben. Während dieser Pause werden che Räder :m die Kontrollbeamten abgegeben. Irgend welche J^eparaturen oder Revisionsarbeilen usw. diirleri in dieser Zeit nicht ausgeführt werden. Das Nachffillcn von Benzin und Gel ist jedoch gestattet. § H. Die Fahrzeuge werden in 3 Klassen gestartet: Klasse I Motorräder bis 3,25 PS einschliesslich; Klasse II Motorräder über 3,25 PS; Klasse III kleine Wagen bis zum max. Katalogpreise von Mk. 5000. a) bis zu 0 PS. b) über 6 PS. Die Prüfung der Fahrzeuge erfolgt nach der D.M.V. - Formel, Anzahf der Zylinder, ' ' '' PS wobei d die Zylimleibohrunü 1000 und Ii den Kolbenhub, beides in cm, bedeutet. § 4. Der Einsatz beträgt für Klasse I oder II Mk. (>, für Klasse IM Mk. 20 und ist ganz Reugeld. Nennungsschluss: Montag, den 30. April mittags 12' Uhr; später einlaufende Meldungen zahlen doppelten Einsatz. Der Einsatz'ist der Meldung beizufügen. Die Reihenfolge der Meldungen ist in jeder Klasse für den Start massgebend. § Der Gauvorstand behält sich das Recht vor, Meldungen ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen. Eine Berufung hiergegen ist ausgeschlossen. § 6. Die Zuverlässigkeitsfahrt ...
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