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... am Abend des 23. Oktober 1907 in der Altonaerstrasse in Neumiinster viel zu schnell gefahren sein. Der Beamte hatte an seiner Taschenuhr festgestellt, dass das Automobil eine vom Tiefbauamt in N. auf-, gemessene Strecke von 110 m in 8 Sekunden durchlief. Danach musste die Fahrgeschwindigkeit ungefähr 50 km betragen haben. Der Angeklagte, und zwei mit ihm gefahrene Marineoffiziere dagegen bekundeten, dass das Automobil nicht schneller als ein gut bespannter Taxameter gefahren sei, denn sie hätten die Fahrt schon vor Neumiinster absichtlich' sehr verlangsamt, weil sie in Hamburg vor der Polizei in N., namentlich aber vor dem Polizeisergeanten S., gewarnt worden seien. Der Augeklagte führte auch aus, dass Neumiinster als Automobilfalle bekannt sei und dass es ihm darum zu tun war, festzustellen, ob auch ein tatsächlich langsam fahrendes Automobil nach Ansicht der dortigen Polizei noch zu schnell fahre. Auf den Zuruf des Beamten: „Sie fahren zu schnell", habe er langsam angehalten und die Personalien des Beamten festgestellt. Seine Beschwerde an den Magistrat in Neumiinster sei abschlägig beschieden worden. Der Oberleutnant weigerte sich, den hinterher kommenden Strafbefehl zu bezahlen und veranlasste aus Prinzip gegen sich ein gerichtliches Verfahren. Der Polizeibeamte erklärte vor Gericht, dass er die Zeit in der Weise abgelesen habe, ...
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