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... Haus Wolfsbrunnen an der Maxlmlllansstr., Neuturmstr. S/1. Mitteilungen für Club-Mitglieder Präsidialbekanntmachungen. Die Beitrittspflicht bei der Versicherungsgenossenschaft der Privatfahrzeug' und Reittierbesitzer hinsichtlich der Beschäftigung von Dienstboten. In den Kreisen nnserer Mitglieder ist, wie sich ans den an uns gelangenden vielfachen Anfragen ergibt, über die Beitrittspflicht zur Versicherungsgenossenschaft, wenn es sich um die zeitweise Beschäftigung von in die häusliche Gemeinschaft aufgenommenen Dienstboten handelt, noch immer Unklarheit vorhanden. Wir nehmen deshalb Veranlassung, auf eine maßgebende Entscheidung des Reichsversicherungsamts hinzuweisen, die unter — I 13 732 — am 31. August 1913 gefällt wurde und folgende Begründung hat. Bei sehr vielen Automobilhaltungen, die Berufszwecken dienen, z. B. der Aerzte, Tierund Zahnärzte, Rechtsanwälte, Notare usw., wird kein Führer ständig beschäftigt, das Fahrzeug führt der Besitzer selbst, läßt aber die groben Reinigungsarbeiten einschließlich des Putzens der Metallteile von seinem häuslichen Dienstpersonal oder sonst zur Verfügung stehenden Leuten gegen Stundenlohn oder auch ohne besondere Entschädigung vornehmen; in der Regel wird dann angenommen, eine solche Beschäftigung sei nicht versicherungspflichtig. Dieser Auffassung tritt das Reichsversicherungsamt als letzte ...
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