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... sind, mit allem Nachdruck und ohne jede Nachsicht jeden zu rasch fahrenden Führer eines Kraftfahrzeuges zur Anzeige zu bringen, so haben sie andererseits aber auch die Pflicht, die Insassen von Kraftfahrzeugen vor Gefährdung durch das Publikum zu schützen und werden demgemäß auch bei etwaiger Belästigung der Kraftfahrzeuge die Schuldigen zur Anzeige bringen. Düren, den 20. Oktober 1910. Der Königliche Landrat. J. 1 N. 8507. Kesselkaul. Es tagt. Ein Polizeibericht aus Meißen lautet folgendermaßen: Polizeibericht Ein hiesiges Fleischergeschirr, das die Leipziger Straße in übermäßig schneller Fahrt passierte, brachte die Insassen eines ihm langsam entgegenkommenden Automobils, mit dem es zusammenstieß und von dessen linkem Vorderrad das Schutzblech weggerissen wurde, in Gefahr. — In Sachsen ist man tatsächlich helle, denn in anderen Ländern läge ganz zweifellos wieder einmal eines von den ach so fürchterlichen Automobilunglücken vor. Mohrenwäsche. Uns wird ein Ausschnitt von der „Süddeutschen Reichskorrespondenz", herausgegeben von Julius Katz, vom 14. September 1910 übersandt, der sich mit der Köhler Angelegenheit befaßt und dieses Ideal aller Reichstagsabgeordneten verteidigt. Die Verteidigung gipfelt darin, daß Herr Köhler „bei seiner ländlichen Anhängerschaft für seine neue Reichstagskandidatur vorarbeiten" wollte „und sich in ...
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