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... anbringen, um zeitweilig in Sachen der Verwendung elektrischer Energie Herr meiner Entschließungen zu sein. Überm Hof steht mein Autostall, daneben das Wirtschaftsgebäude. Auch dort hätte ich gern elektrisches Licht und noch etwas, „was man nicht sagen darf", wenigstens nicht den Männern der Überlandzentrale, gehabt. Also — legte ich mir selbst eine Leitung im Nebengebäude mit den erwünschten Brennstellen und ließ die Sache in einer Leitungsschnur mit einem Stecker im Hauptgebäude in der Nähe einer Steckdose enden. Brauchte ich drüben im Autostalle oder in der Werkstatt Licht, so wurde hüben angesteckt. Kopfweh habe ich wegen dieser „Schiebung" nicht bekommen, ging doch der verbrauchte Strom durch den Zähler und wurde von mir bezahlt, und schließlich, was gehts die Überlandzentrale an, wo und womit ich den nicht gerade billigen Strom verbrauche? Aber da hatte ich mich doch geirrt. Es ging sie etwas an. Wenigstens bildete sie sichs ein. Irgendwie hatte sie Lunte oder etwas anderes gerochen und eines Tages wollte man mir den Strom sperren. Ich erreichte bei dem damit beauftragten Beamten, dem ich an der Hand der Stromlieferungsbestimmungen mit viel Redeaufwand nachwies, daß sein Vorhaben — meiner Meinung nach! — rechtlich unzulässig sei, gerade noch, daß er die Sache aufschob, bis ich mich (wenigstens versprach ich ihm das) persönlich ...
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