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... abends vor der Preisverkündung schriftlich an ein Mitglied des Arbeitsausschusses unter Zahlung eines Protestgeldes von 10 M einzureichen. Proteste ohne gleichzeitige Zahlung des Protestgeldes werden nicht angenommen. Der Entscheid erfolgt in der ersten Instanz durch die am Ziel anwesenden Mitglieder des Arbeitsausschusses, soweit sie nicht als Konkurrenten an der Fahrt teilgenommen haben. Bei Stimmengleichheit gilt der Protest als abgelehnt. Wird dem Einsprüche stattgegeben, so erhält der Protestierende das Geld zurück, andernfalls werden die 10 M dem Unterstützungsfonds für Freiwillige Motorradfahrer nach München überwiesen. Berufung gegen die Entscheidung der ersten Instanz, sowie Proteste gegen die Veranstalter selbst sind innerhalb 8 Tagen unter Beifügung von 20 M gemäß § 18a der Satzung des A.D. A.C. an die Zentral - Sportskommission nach München zu richten. § 13. Die Anrufung der ordentlichen Gerichte ist für alle Teile ausgeschlossen. § 14. Im Falle einer Abänderung, Verschiebung oder Absage der Fahrt sind die Meldenden berechtigt, von ihrer Meldung gegen Riickerhalt des Nennungsgeldes zurückzutreten. § 15. Den Anordnungen der Veranstalter d. h. ihrer Beauftragten ist in jedem Falle Folge zu leisten bei Strafe des Preisverlustes. Wir richten die dringende Mahnung an alle Teilnehmer, nicht nur in den Ortschaften, sondern auch auf freier ...
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