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... betriebenen Gewerbes dient, sondern nur ein Gewerbshilfsgeschäft darstellt. Dagegen führt er aus, daß es sich hier überhaupt nicht um Verwendung zu einer gewerblichen, sondern zu einer beruflichen Tätigkeit handelt. Durch die Entscheidung wird die Richtigkeit der von mir in Nr. 19 vertretenen Auffassung nicht berührt, dagegen klar ausgesprochen, daß die bloße Verwendung des Kraftwagens in der beruflichen, nicht gewerblichen Tätigkeit des Verkäufers (z, B. als Arzt, Zahnarzt, Bürgermeister, Rechtsanwalt usw.) nicht genügt, um die Befreiung von der Luxussteuer zu rechtfertigen. Dr. Oberländer. Das Kraftfahrzeug im Film. Der Filmdramatiker und -regisseur, die sich früher von den modernen Verkehrsmitteln hauptsächlich der Eisenbahn, bedienten, sind immer mehr dazu übergegangen, auch Kraftwagen und Kraftrad heranzuziehen, um die Handlung abwechslungsreicher und spannender zu gestalten. Sei es, daß sie diese allein ohne Unmögliches vorzutäuschen, eine hervorragende Gewandtheit und glänzendes sportliches Können des Fahrers verraten. So spielt in dem amerikanischen Goliath Armstrong-Film ein Kraftradfahrer, das Phantom, eine, wichtige Rolle, der auf seiner schweren amerikanischen Maschine über Stock und Stein Erfindungen im Kraftfahrzeugwesen. Mitgeteilt von der „Patentzentrale Leipzig", Sidonienstraße 68. Spezialbüro für Erfindungsangelegenheiten, ...
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