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... Betreff an eine der oben genannten Abteilungen zu richten. Sämtliche Zuschriften betreffend „Offizielle Nachrichten des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs" sind an die Schriftführer-Abteilung, nicht an die Redaktion zu adressieren. Redaktionsschluß hierfür: Montag, Mittag 12 Uhr, München, Zentral-Geschäftssteile, Haus Wolfsbrunnen an der Maxlmiliansstr., Neuturmstr. 5/1. Der Schnell-Fahrer muß deutscher Staatsangehörigkeit sein und darf weder dem aktiven Militärdienststande noch dem Beurlaubtenstande angehören; Militärpflichtige sind gleichfalls von der Verwendung ausgeschlossen; hingegen dürfen Landsturmpflichtigc verwendet werden. Unbescholtenheit, Zuverlässigkeit, Gesundheit und körperliche Rüstigkeit, sowie völlige Beherrschung des Kraftraddienstes sind unerläßlich. Die Heeresverwaltung bezahlt dem S. F. für jeden Uebungstag: a) einen Pauschbetrag von 15 M (in Worten fünfzehn Mark) für Gestellung und Unterhaltung des Kraftrades; b) ein Tagegeld von 15 M (in Worten fünfzehn Mark). Die Reisetage zählen nicht zu den Uebungstagen. Der Pauschbetrag umfaßt die volle Unterhaltung des Kraftrades im betriebsfähigen Zustande sowie die Beschaffung der Betriebsstoffe. Letztere können auch bei den im Manövergelände vorhandenen militärischen Betriebsstoffentnahmestellen gegen Bezahlung oder Quittung empfangen werden. Für die Kalendertage, an denen ...
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