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... des täglichen Bedarfs anerkannt. Das Gleiche dürfte bei den heutigen Verkehrsund Wirtschaftsverhältnissen auch für Motorräder gelten. Neuerdings scheint diese Praxis auch grundsätzlich auf die Personenkraftwagen überzugreifen. So wird in den vom Reichswirtschaftsministerium herausgegebenen amtlichen Mitteilungen der Preisprüfungsstellen 1920, Seite 156 ausgeführt, daß Personenund Lastautomobile, sowie die zu ihrer Herstellung erforderlichen Gegenstände zu den Gegenständen des täglichen Bedarfs im Sinne der Preistreiberei-Verordnung zu rechnen seien; denn Automobile gehören seit langem zu den notwendigen Verkehrsmitteln, nach denen, namentlich im Hinblick auf die bestehenden Schwierigkeiten des Transportwesens überhaupt ein dringendes Bedürfnis bestehe. Der Umstand, daß ein Gegenstand der Luxussteuer unterworfen sei, schließe die Eigenschaft eines Gegenstands als solchen des täglichen Bedarfs nicht aus, da das Umsatzsteuergesetz bei Auswahl der von der erhöhten Umsatzsteuer erfaßten sogenannten Luxusgegenstände von dem Gesichtspunkt der Vermehrung der Reichseinnahmen ausgehe, den Kreis also weit fasse, während der Begriff „Luxusgegenstand" als Gegensatz zu dem Begriff „Gegenstand des täglichen Bedarfs" im Interesse der notleidenden Bevölkerung möglichst eng gefaßt werden müsse. Gegen eine derartige Auffassung wandte sich schon ...
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