Wichtig: Der Text wurde automatisch aus dem PDF extrahiert, weshalb Schreibfehler durchaus vorkommen können.
... die 'Legitimation, die berechtigen würde, in Notfällen die allgemeinen verkchrspolizcilichen Vorschriften außer Acht zu lassen. Die Person des Arztes wird doch hinreichend Garantie bieten, daß er mit dieser Vergünstigung keinen Mißbrauch treibt. Der Arzt, dem das Wohl der 'Kranken mehr am Merzen liegt, als der formelle Rcchtsbcstand der Verkehrsordnung, ist gegenwärtig in der denkbar schwierigsten Lage, auch in den eiligsten Fällen hat 'er vor Antritt der Fahrt dafür zu sorgen, daß seine Nummer in Ordnung ist, daß bei Nacht die Laternen hell brennen, daß die Nummcrnlatcrne seines Wagens beleuchtet ist, daß er seine Fahrerlaubnisund seine Steuerkarte bei sich führt, etc. etc. Und lieber will es das Gesetz, daß das Lebenslicht eines armen Kranken erlösche, als das Licht des ärztlichen Fahrzeugs. Eine wichtige Frage ist daher die, ob die peinliche Beobachtung der verkehrspolizeilichen Vorschriften den Arzt nicht in Konflikt mit seinen ärztlichen Standespflichtcn bringt. Sicher wird der Arzt deren Umkreis nicht so miß- trauisch und engherzig abgrenzen, wie die moderne Verkehrsgesetzgebung 'die Befugnisse des Arztes einschränkt. Konflikte entstehen jedenfalls: wie die Lösung sich im einzelnen gestaltet, hängt von dein-Pflichtgefühl des einzelnen ab; daß sie wohl in den wenigsten Fällen zu Ungunsten des armen 'Kranken ...
Kommentare