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... Taten, welche doch eine Unterstützung der wirklichen Befugnis der Polizei bedeuten, ist der Chauffeur wegen groben Unfuges zu 6 M Strafe oder zwei Tage Haft verdonnert worden. Außerdem hat man ihm gedroht, man wolle ihn bei Wiederholung seines Tuns sofort verhaften und seines Führerscheins für verlustig erklären. Auch forderte man von ihm sein Führerzeugnis, das er natürlich, weil er ja nicht auf seinem Automobil saß und sich außerdem keines strafbaren Vergehens bewußt war, nicht vorzeigen wollte. Natürlich sind gegen diese Handlung des Amtsvorstehers in Zehlendorf die Gerichte angerufen worden, und wir sind sehr gespannt, was diese zu der uns unverständlichen Auffassung des Herrn Amtsvorstehers in Zehlendorf über Zweck und Recht der Polizeigewalt sagen werden. Autofalle Dresden. Es wird uns von einem D. M. V.-Mitgliede unter Berufung auf zwei Verhandlungen vor dem Königlichen Schöffengericht mitgeteilt, daß im 17. Polizeibezirke in Dresden auf der Schandauer Straße eine kleine Autofalle eröffnet worden ist. Der Gendarm Bäsch stelle auf der 400 m langen Strecke von der Dornbliithstraße bis zur Landgrabenbrücke mit Hilfe seiner Taschenuhr die Geschwindigkeit der Motorfahrzeuge fest. (Wohl in der berühmten Weise mit dem Daumennagel? Red.) \ Mitteilungen aus der Deutschen Motorfahrer-Vereinigung(E.V.)l Geschäftsstelle der D. M. V.: München, ...
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