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... nicht immer möglich ist, machen auf die Gefahr aufmerksam. Welches sind nun die zur Zeit gegebenen gesetzlichen Bestimmungen, welche den Kraftwagenführer gegen diese Gefahren schützen sollen? Es sind keinerlei gesetzliche Spezialbestimmungen vorhanden, weder solche, welche auf Automobile bezogen, noch solche, die in Rücksicht auf sie gegeben sind. In Frage kommen lediglich die allgemeinen polizeilichen Bestimmungen über die Regelung des Fuhrwesens und den Verkehr auf öffentlichen Straßen, sowie die allgemeinen Vorschriften über die Sachbeschädigung und über die Körperverletzung. Eine einheitliche polizeiliche Regelung des Fuhrwesens für das ganze Reich und auch für Preußen und manchen anderen Bundesstaat ist nicht vorhanden, selbst innerhalb der einzelnen Provinzen mangelt sie noch. Die Materie ist in einer Unzahl einzelner Polizei-Verordnungen der Regierungspräsidenten, städtischen Polizeiverwaitungen und Amtsvorsteher behandelt. Es können daher im folgenden nur die Bestimmungen zusammengestellt werden, deren Vorhandensein uns die Erfahrung lehrt, und es ist nicht ausgeschlossen, daß da oder dort doch eine Vorschrift vorhanden ist, welche ich als fehlend bezeichne. Das Schlafen auf dem Wagen ist teilweise unter gelinde polizeiliche Strafen gestellt, doch erfolgen Anzeigen selten, und die Strafen werden niedrig bemessen. Vorschriften ...
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