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... erst im Krieg erworben haben und die ihre Fahrzeuge nur in gutem Zustand halten und vorsichtig fahren, weil sie ,,müssen". Ob sich diese Kräfte, sobald sie sich selbst überlassen bleiben und ohne die ,,gewöhnte" Aufsicht fahren, als brauchbar erweisen, muß abgewartet werden. Jedenfalls ist es Sache der Behörden in Verbindung mit den Automobil-Clubs, diese neue Kategorie von Fahrern zu überwachen und unsaubere Elemente sofort dem Kraftfahrwesen zu entziehen, ehe sie zum Krebsschaden der Allgemeinheit werden. H. G. [126] Elektromotoren in Räumen mit Explosionsgefahr. Die Unfallverhütungsvorschriften verbieten die Aufstellung von Elektromotoren in Räumen, in denen flüchtige Stoffe wie Benzin, Äther, Schwefelkohlenstoff usw. in größeren Mengen lagern, oder in denen sich explosive Gase entwickeln können. Nun besteht aber in vielen Betrieben das Bedürfnis, gerade in solchen Räumen Elektromotoren in Gang zu bringen, und es fragt sich daher, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, insbesondere ob der Motor so sicher gekapselt sein kann, daß die Gefahr der Entzündung durch einen Funken ausgeschlossen ist. Der technische Ausschuß des Vorstandes der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie*) hat seine Zustimmung zur Aufstellung gekapselter Drehstrommotoren des Durchzugtyps in Räumen mit Explosionsgefahr unter folgenden ...
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