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... soll schriftlich eingeladen werden, und die schriftliclioii Einladungen sollen mindestens zehn Tage vor dieser dringenden Versammlung zu Händen jedes einzelnen Mitgliedes erfolgen. Die Herren sind so damit einverstanden. H e i t c h e n - Berlin: Es fehlt bloß noch die Frist, zu der die Anzeige im Terminkalender drin sein muß. (Zuruf: Mindestens vier Wochen vorher!) Vors. Dr. B r u ck may er: Ist jemand dagegen? Nein. Dann ist der Antrag erledigt. Der Antrag 14 besagt dasselbe wie Antrag 12. Wir kommen zu Ziffer V, Autrag 15. Das ist eine unmögliche Sache, die hier verlangt wird. (Sehr richtig!) Benzin ist eine Ware, die eine Qualität hat, und da kann man Verträge abschließen, aber auf Gummiund Riemenartikcl, da werden sie niemand finden, der in diesen Artikeln direkt mit einem Verbände verkehrt. Die Fabriken müssen mit den Händlern verkehren. Der Antragsteller: Wir haben böse Erfahrungen gemacht und haben auf der andern Seite gesehen, daß ein solcher Vertrag bei der Benzinorganisation sehr gute Wirkung getan hat. Da sagten wir uns, etwas ähnliches könnten wir auch bezüglich der Gummiund Ricmcnlicfcrung machen. Vorsitzender: Die engere Vorstandschaft wird die Sache noch weiter verfolgen. Fiedler- Fisenach: Der Antrag ist ja abgelehnt, und es ist ganz selbstverständlich, daß er a b z ulehnen war. aber ich ergreife diese Gelegenheit, ...
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