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... VII bis 8 Steuer PS mit einer Rennstrecke von 90 km Länge 120er Reifen. c) Herausforderungsrennen für Motorwagen zwischen bestimmten Mitgliedern des Hessischen Automobil-Clubs, Wiesbadener Automobil-Clubs und Frankfurter Automobil-Clubs, § 5. An Ehrenpreisen werden gegeben: 2 Preise pro Rennen, bei einer Mindestbeteiligung von 6 Fahrzeugen, starten mehr als 6 Fahrzeuge, werden mehr Preise gegeben. Im Großen Preis der Opelbahn werden Barpreise wie folgt gegeben: 50 000 Mark für den I, Sieger, 20 000 Mark für den II. Sieger, 15 000 Mark für den III, Sieger, 10 000 Mark für den IV, Sieger, 5000 Mark für den V. Sieger. § 6. Die kleinste Zahl für das Zustandekommen eines Rennens beträgt: 3 startende Fahrzeuge. Starten in den Automobilrennen mehr als 12 Fahrzeuge, so finden Ausscheidungsrennenl statt, desgleichen finden in den Motorradrennen Ausscheddungsrennen statt, falls mehr als 20 Fahrzeuge starten, § 7. Jeder Führer eines Fahrzeuges hat entsprechenden Führerschein, sowie Mitgliedskarte eines Kartell-Clubs der Abnahme-Kommission vorzuzeigen. § 8, Bei sämtlichen Wagenrennen hat das Überholen stets durch linkes Vorbeifahren zu geschehen, wobei vorgeschrieben ist, daß rechts vom schwarzen Strich gefahren wird. Jeder Fahrer, der im Großen Preis der Opelbahn startet, hat eine Qualitätsprüfung abzulegen, und zwar über 1 Runde fliegend. 90 km ...
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