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... berechtigt, nach dem Rennen, besonders bei den siegreichen Fahrzeugen, Nachprüfungen vorzunehmen. Diese können sich auf Abmessungen, Herstellungsfirmen oder alle sonstigen Gebiete, einschl. der Entnahme von Betriebsstoffproben, beziehen. Die Fahrer haben selbst für die Ausfühi ung der dabei notwendigen Handgriffe zu sorgen. § 9. Kennzeichnung der Fahrer und Fahrzeuge. Die entsprechenden Anordnungen werden die Ausführungsbestimmungen enthalten. § 10. Training und Bahnlizenzen. Das Training beginnt am Montag, den 18. August, und dauert bis Sonnabend, den 23. August. Trainingszeiten und Trainingsordnung folgen in den Ausführungsbestimmungen. Jeder Bewerber ist verpflichtet, sich am Sonnabend, den 23. August, nachmittags zwischen 2 und 6 Uhr, am offiziellen Training zu beteiligen und sich vom Starter starten zu lassen, § 11. Fahrregeln. Die Bahn darf nur entgegengesetzt dem Sinne des Uhrzeigers befahren werden. Es darf unter allen Umständen nur rechts überholt werden. Absichtliche Behinderung beim Überholen führt in jedem Falle unnachsichtlich zum Ausschluß, Dem überholenden Fahrzeug ist Raum zu geben. Die Bewerber dürfen sich erst dann vor ein überholtes Fahrzeug setzen, wenn sie es mindestens 2 Längen hinter sich gelassen haben. Schneiden führt Preisverlust herbei, Flaggensignale: Blau: Nur für die Rennleitung bestimmt, nicht für die Bewerber. ...
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