Wichtig: Der Text wurde automatisch aus dem PDF extrahiert, weshalb Schreibfehler durchaus vorkommen können.
... des Gaues IV der D. M. V. berechtigt. Die Teilnehmer haben, sofern sie mit dem Motorrad fahren, ein Einschreibegeld von 2,50 M, sofern sie mit dem Motorwagen fahren, von 4 M an den Mitunterzeichneten I. Gauvorsitzenden zu entrichten. Für das Einschreibegeld, welches in bar zu zahlen, und welches ganz Reugeld ist, erhalten sie umgehend eine Kontrollkarte zugesandt, deren sie sich zu bedienen haben. Anmeldungen zur Beteiligung an der Sternfahrt müssen tunlichst bald, spätestens jedoch am Freitag, den 7. Mai, mittags 12 Uhr, im Besitze des Gauvorsitzenden sein. § 2. Die Fahrt muß, am Wohnorte des Teilnehmers beginnend, ausschließlich mittels Motorrades oder Motorwagens eriolgen. Es ist nicht notwendig, daß der zurückgelegte Weg der kürzeste zwischen dem Wohnorte und Essen ist. Welche Zeit zur Zurücklegung der Strecke gebraucht wird, ist gleichgültig, doch müssen die Fahrer frühestens am 7. Mai früh abgefahren und entweder am 8. Mai abends oder spätestens am 9. Mai vormittags 11 Uhr am Stadtgarten-Restaurant in Essen eingetroffen sein. (Vergl. dazu § 7.) § 3. Die Teilnehmer haben am Orte des Antritts der Fahrt und ferner während der Fahrt an denjenigen Punkten, welche zur Feststellung von etwa gefahrenen größeren Umwegen dienen, eine Bestätigung durch eine glaubwürdige Person (in erster Linie also Gendarmen oder Schutzleute, ferner Gastwirte, ...
Kommentare