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... — jemanden verletzen könnte, und daß diese Handlungsweise im Namen des Königs gebilligt wird, das sind Stückchen Sancti Bureaucratii, die Angehörige fortgeschrittener Kulturländer eben nie begreifen können, sobald sie den Polizeistaat Preußen betreten, der in ihren Augen nicht um ein Haar besser dasteht, wie Rußland in den unsrigen, bezüglich der Polizeiallmacht. Ganz zweifellos steht nun der Polizeihund, dessen Verdienste um die Kriminaljustiz schon jetzt großartige sind und dessen Klugheit und Mut ihn auch sonst zum Begleiter einzelner Schutzleute in berüchtigten Revieren hervorragend befähigen, erst am Anfange einer großen Verbreitung als vierfüßiger Beamten- Assistent. Eben darum ist jenes Urteil gradezu gefährlich, denn es kann Schule machen. Die Radler sind größtenteils den Nummernzwang ilosgeworden: wie man sieht, hat das seine Schattenseiten, wenn sie dafür mit amtlichen Hundezähnen Bekanntschaft machen können. Die Automobilisten haben zwar den Nummernzwang und werden ihn auch wohl nie loswerden; sie können also für Kontraventionen im allgemeinen zur Rechenschaft gezogen werden, ohne daß es der Polizeihunde bedürfte. Aber nicht immer! Zum Beispiel nicht, wenn die Nummer verstaubt ist oder wenn die Achterlaterne nicht brennt. Oder wenn ein Beamter die Steuerkarte sehen will. In allen diesen Fällen muß der Autler halten, ...
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