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... auf die die Autobahn benu^enden Kraftfahrzeuge selber. Praktisch spielt die Nichtanwendung dieser Bestimmung jedodi keine Rolle, da ein Kraftfahrzeug, das ohne zwingenden Grund auf der Autobahn ungebührlich lange anhält und dadurch ein Verkehrshindernis bereitet, sich eines Verstoßes gegen die Generalklausel des § 1 StVO schuldig macht (RG wie oben). Aber auch das unfrei willige Anhalten kann schuldhaft und strafbar sein. Deun die Autobahn ist für den Schnellverkehr geschaffen, und es ist daher schuldhaft, wenn ein Kraftfahrer sich im Bewußtsein der Mangelhaftigkeit seines Fahrzeuges auf die Bahn begibt und dann auf der Bahn infolge des Eintretens eines solchen Mangels, den er hätte voraussehen müssen, liegen bleibt und dadurch für andere Verkehrsteilnehmer ein Hindernis bereitet. In diesem Sinne hat die Rechtsprechung cs dem Kraftfahrer zum Vorwurf gemacht, wenn er mit ungenügendem Benziuvorrat (OLG Karlsruhe v. 25. 8. 38), ohne Ersatzreifen (OLG Karlsruhe v. 22. 6. 39) und mit mangelhaften Kerzen (RG. v. 9. 4. 43) überhaupt auf die: Autobahn fährt. Aber freiwillig oder gezwungen — und letjtcrers schuldhaft oder nicht schuldhaft —: Wie hat sich der Fahrer eines solchen, zum Stillstand gekommenen Fahrzeuges zu ver halten? Er hat zunächst das Fahrzeug, soweit wie überhaupt nur möglich, nach rechts xu segen unter Benutzung des Randstreifens (OLG München v. ...
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