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... lich die in der StVO, vorgeschriebenen Geschwindigkeits grenzen. Diese sind für Pkw. auf 80 km/st d, für Lastwagen und Omnibusse auf 60 km/std und im Be reich von Städten und Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge auf 40km/std festgesetzt. Erfahrungsgemäß wird jedoch zumindest auf der Autobahn die Überschreitung der 80-kmstd-Grenze auch von den Polizeiorganen stillschwei gend geduldet. Tatsächlich wäre es an der Zeit, diese über holte Beschränkung aus der Kriegszeit aufzuheben. Un fälle werden nicht durch starre Geschwindigkeitsgrenzen, sondern durch verantwortungsbewußtes Verhalten aller Verkehrsteilnehmer verhindert, und. 40 km/std in der Stadt können gefährlicher sein als 120 auf der Autobahn. Auch die im Omnibus-Reiseverkehr vom Publikum gefor derten, ohne weiteres möglichen und auch erreichten Reise geschwindigkeiten verlangen eine Anpassung der gesetz lichen Vorschriften an die gegebenen Verhältnisse. * SELBST GERINGER ALKOHOLGENUSS beeinträchtigt das periphere Sehvermögen des menschlichen Auges, das normalerwesie ermöglicht, auch Dinge wahrzunehmen, die außerhalb der direkten Blickrichtung liegen. Diese Fähig keit ist für Kraftfahrer im Straßenverkehr besonders wich tig. Zu diesem Ergebnis kam das gerichtlichmedizinische Institut in Bern, das deshalb entsprechende Untersuchun gen durchführte, weil Kraftfahrer in mehreren Fällen be hauptet hatten, ...
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