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... vom Zug erfaßt und getötet, die Tochter schwer verletzt. Zur gleichen Zeit wurde von derselben Lokomotive auf der andern Seite der Kreuzung ein weiteres Motorrad erfaßt. Fahrer und Beifahrer wurden schwer verletzt. „So kann es nicht weitergehen!“ sagten wir in Heft 15 und fanden, daß es Pflicht der Bundesbahn und der Privatbahnen ist, ihre Kreuzungen mit der Straße überhaupt und besser zu sichern. Wir hatten eigentlich nicht erwartet, daß doch eine Reihe interessierter Kraftfahrer anderer Ansicht ist und hier die Bundesbahn in Schutz nimmt. Teilweise kamen dabei Gesichtspunkte zur Sprache, die wir für beachtens wert halten. Wif veröffentlichen nachfolgend einen der bei uns eingegangenen Bei träge, möchten aber bemerken, daß wir hierüber anders denken. Unseres Erachtens genießen die Bahnen selbstverständlich die unbedingte Vorfahrt, wir halten sie aber auf jeden Fall für verpflichtet, die Wegübergänge durch Schranken oder Warnlichter zu sichern. Dies müßte auch dann geschehen, wenn die Kosten hierfür der Allgemeinheit zur Last fallen. Abgesehen davon, daß diese sowieso das ständige Defizit der Bahn zu tragen hat, ist der Schadensanfall an Bahnübergängen so groß, daß davon ohne weiteres auf Jahrzehnte hinaus beispielsweise Kriegsversehrte oder Erwerbslose mit einem auskömmlichen Lohn angestellt werden könnten. Aber offenbar zahlt der Staat lieber ...
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