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... Entfernungen über 50 km wieder besteuert werden soll. Außerdem ist beabsichtigt, die Beförderungssteuer im Ortslinienund Mietwagenverkehr von 2 auf 3% zu erhöhen. * FAHRRÄDER MIT HILFSMOTOREN sind Kraftfahr zeuge im Sinnedes Gesetjes, jedoch benötigen sie beknnntlidi kein Kennzeidten und keinen Fahrzeug- L>rief. Lediglich Führerschein IV, Haftpflichtversicherungs- Bestätigung und Betriebserlaubnis sind vorgcschricben. Diese Papiere müssen auch dann mitgeführt werden, wenn der Hilfsmotor nicht in Betrieb ist. Falcrrädern mit Hilfsmotor ist die Benutyung der Fahrradwege verboten; dafür dürfen ihre Besitzer damit mit 20 km/std über die Autobahn jagen oder . . . sogar treten. Solange der Motor am Fahrrad ist, handelt es sich um ein Kraft fahrzeug, auch wenn der Motor nicht läuft. * NICHT STEUER- UND ZULASSUNGSPFLICHTIG sind auch Motorroller, soweit sie mit Fahrrad-Hilfsmotoren ausgerüstet sind, deren Leistung nicht 1 PS übersteigt und sofern sie nicht schneller als mit 20 km^std ge fahren werden. Bei größeren Motoren gelten Motor roller im Sinne des Gesetzes als Kraftrad. jjc IN W'ESTBERLIN sind 32 700 Kraftfahrzeuge und 7270 Anhänger zngelassen. Registriert, aber oline Zu lassung und Fahrtberechtigung befinden sich dort außer dem 26 300 Kraftfahrzeuge und 5630 Anhänger. Wäh rend etwa gleichviel Personenwagen zugelassen bzw. ...
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