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... sind nicht auf diesem Verzeichnis. Auf alle Fälle lässt sich erkennen, dass Orte wie Brunnen, Einsiedeln, Arth etc. Einsicht walten lassen. Als Vertreter der anderen Auffassung steht das Gemeindepräsiditim Schwyz an erster Stelle. Seinen Standpunkt rechtfertigt er u. a. mit folgenden Sätzen: 7. Juli 1927. «Zur Gefälligen Richtigstellung teilen wir Ihnen noch mit, dass die Busseneinnahmen der Gemeinde Schwyz, worunter sämtliche Gefälle an Einnahmen mit Bussencharakter und Gebühren subsumiert sind, nicht mit fr. 4.000. sondern mit fr. 3.000 im Budget stehen. Auch erhalten die Verzeiger nicht 1/3, sondern nur eine angemessene Entschädigung für ausserordentliche Dienste. Der Polizist, ein kantonaler Beamter, ist in festem, der Zeit angemessenem Solde und nicht so sehr auf die « Sportein » angewiesen. Endlich legen wir noch Wert darauf Ihnen mitzuteilen, dass wir einzig von Amtes wegen gehalten sind, Gesetze und Verordnungen zu handhaben. Wir haben es nicht auf Bussen abgesehen, wir wollen nicht eino automobilfeindliche Stimmung gegen unser Land schaffen, wir müssen aber, und diese Pflicht ist eine zwingende, Verordnung und Gesetz, soweit wir Executivoreane sind, handhaben. » Dem gleichen Automobilisten schreibt der Gemeindepräsident in einem frühern Briefe: Und diesen gleichen Mann hat der Gemeiudepräsident von Schwyz einmal mit Fr. 26.50 das andere Mal mit ...
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