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... durch das elektrische .Licht geblendet wurde, während gleichzeitig noch strömender Regen gegen die Windschutzscheibe fiel. Einer jener Vorfälle, der auf die Streitfrage Abblenden oder nicht Abblenden zurückzuführen ist. Der Unfall passiert inmitten eines Waadtländer Dorfes mit massiger Strassenbeleuchtung; die Dunkelheit ist durch Regen verstärkt. Rechtlich kann das entgegenkommende Fahrzeug kaum eine Schuld treffen, denn nach den Konkordatsbestimmungen obliegt dem Lenker eine Verpflichtung zum Abblenden nicht; zudem wird derselbe mit Recht auf die eigene Gefährdung hinweisen, welche ihm das Abblenden auf dunkler Dorfstrasse bringt. Massgebend ist das Tempo, welches beide Lenker hatten. Wahrscheinlich war die Konkordatsgeschwindigkeit von 18 km wesentlich überschritten, worauf die scharfen Folgen des Unfalles hinweisen. Dadurch, dass beide Fahrzeuge rechtzeitig abgeblendet hätten und ihr Tempo verlangsamt, beziehungsweise bei kritischer Situation einer von beiden Lenkern angehalten hätte, vor allem aber durch massiges Ortstempo hätte das Unglück kaum oder doch nur mit geringen Folgen eintreten können. II. Unfall Brienzersee. Lenker wird 5 Uhr 40 früh am Seeufer neben Strassenbord unter dem umgestürzten Auto hervorgezogen. Todesursache: Quetschungen — Ertrinken. Festgestellt ist, dass der tüchtige Fahrer, ein bekannter Bergführer und Skiläufer, die ...
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