Wichtig: Der Text wurde automatisch aus dem PDF extrahiert, weshalb Schreibfehler durchaus vorkommen können.
... Begehung einer nicht eben geringfügigen Verkehresünde beobachtet und ihn darauf mit folgendem Brief bedacht: « Sehr geehrter Herr Doktor, Ich hatte d'e Gelegenheit, am vergangenen Sonntag hinter Ihrem Fahrzeug von der Hülftenschanze nach Äugst in gleicher Richtung zu fahren. Dabei habe ich festgestellt, dass Sie in Äugst bei der Einmündung in die Hauptstrasse nicht um die dortige Verkehrsinsel herumgefahren sind, wie dies durch einen Richtungsanzeiger markiert ist, sondern in der linken Fahrbahnhälfte der Nebenstrasse in die wichtige Hauptverkehrsader Äugst/ Schweizerhalle eingemündet sind. Dies ist um 17.30 Uhr geschehen, also zur Zeit eines sehr regen Verkehrs. Wenn icli mir gestatte, Sie höflich auf diesen krassen Verkehrsfehler aufmerksam zu machen, so nur deshalb, weil ich als rühriges Mitglied des ACS und als Angehöriger der Mot. Trsp. Trp. grosses Interesse daran habe, dass wir Automobilisten auch in der Berücksichtigung der Verkehrsordnung zusammenhalten. Ich bitte Sie, meine Freiheit, Ihnen diese kurze Mitteilung gemacht zu haben, zu entschuldigen unl versichere Sie meiner Hochachtung A. S. » Wenige Tage später schon hielt der' Schreibjer dieser korrekt und höflich mahnenden Epistel die Antwort in den Händen: « Sehr geehrter Herr S., Ich bestätige den Eingang Ihre« geschützten Schreibens vom 6. ds. und möchte Ihnen vor allem meinen besten Dank dafür ...
Kommentare