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... lien untersagt worden, Fahrzeugedieser Marken an Kunden aus der Bundesrepublik Deutschlandund Österreich zu verkaufen. Diese wollten den damals hohen Umrechnungskurs von D-Mark und Schilling gegenüber derchronisch schwachen Lira zu ihren Gunsten ausnutzen VERBRAUCHERRECHTE Nach Auffassung der Brüsseler Wettbewerbshüter ein völlig legales Unterfangen, denn für sie gilt die Verordnung Nr. 1475, undin der heisst es unmissverständlich: Automobilhersteller und ihre Importeure dürfen die Freiheit des Endverbrauchers, einen Neuwagen im Mitgliedstaat seiner Wahl zu erwerben, weder direkt noch indirekt einschränken. Die seit dem 1. Oktober dieses Jahres gültige modifizierte Gruppenfreistellungsverordnung(GVO) liefert den VW-Juristen keine neue Munition gegen das in erster Instanz ergangene Urteil. Die Einspruchprozedur beimEuGH sieht ohnedies nur die Prüfung reiner Rechtsfragen vor, nicht aber eine neue Vertiefung inden Tatsachenbestand. Diesen betrachtet man in Luxemburg durch die Vorlage authentischerSchreiben an die Händler in Italien ohnehin für unverrückbar. Auch DaimlerChrysler musssich darauf einstellen, dass sein Einspruch gegen eine Busse von71,825 Mio Euro vom EuGH abgeschmettert wird. Der Konzern war im Oktober 2001 wegen eines «sehr schwer wiegenden» Verstosses gegen das EU-Wettbewerbsrecht zu einer Geldbusse verurteilt worden (AR 42/200J). In Erwartung ...
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