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... der Motorleistung an einem Fahrzeug ist immer meldeund prüfpflichtig, muss also in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden, und es ist eine Nachprüfung aufdem Strassenverkehrsamt nö- tig. Beträgt die Leistungssteigerung mehr als 20%, brauchts eine Eignungsabklärung des Herstellers oder eine Freigabeeiner anerkannten Prüfstelle (Dynamic Test Center DTC). Mit einem Chiptuning verliert man in der Regel die Herstellergarantie. Es gibt Tuner, welche diese für eine gewisseZeit und/oder bis zu einer bestimmten Gesamtlaufleistungdes Autos übernehmen In der Typengenehmigung des Herstellers eingetragene Felgen, sind weder meldenoch prüfpflichtig. Felgen, für die ein asa-Prüfbericht vorliegt, sind nur meldepflichtig. Alle anderen Felgen sind meldeund prüfpflichtig. Lampen und Leuchten müssen ein E-Prüfzeichen aufweisen, um ohne Meldeund Prüfpflicht eingebaut werden zukönnen Umbauten auf Xenon-Licht sind meldeund prüfpflichtig. Achtung: Xenon-Lichtanlagenmüssen über automatische Niveauregulierung und Scheinwerfer-Waschanlage verfügen. Unterbodenbeleuchtungen und Ähnliches (ob eingeschaltet oder nicht) sind auf öffentlichem Grund verboten Änderungen am Fahrwerk sind meldeund prüfpflichtig. Bis 40 mm tiefer ist relativ problemlos machbar, darüber hinaus brauchts eine Eignungsabklärung des Teileherstellers oder eine ...
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