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... zugestimmt, aber bis auf die Geräuschentwicklung harren die genauen Kriterien für die Ermittlung des Rollwiderstands und dem Bremsen auf nasser Fahrbahn noch der Definition. Die technischen Vorgaben bezüglich Methodikund Prozedere werden zurzeit ausgearbeitet, dies kann noch einige Monate in Anspruch nehmen. Erst wennalle Einzelheiten bestimmt und bekannt sind, können dieReifenhersteller ihre Pneus AUSNAHMEN Von der kommenden Verordnungsind verschiedene Reifenkategorien ausgenommen. Beispielsweise Spikesreifen, die mit einem Tempolimit von 80 km/h belegt sind. Des Weiteren auch Reifen für spezielle Zwecke (Gelände) oder LEBENSDAUER Einige Rei fenhersteller plädieren zu- MARTIN WYLER gerer Zeit,nämlich am 25. November 2009, hat das B ereits vor läneuropäische Parlament einer Verordnung zur Reifenkennzeichnung zugestimmt. Reifen für Personenwagen und Nutzfahrzeuge sowie Busse, die ab dem L Juli 2012 produziert werden, sollen mit dem abgebildeten Label ausgerüstet werden. Die Kennzeichnung gibt Auskunft über den Rollwiderstand (bzw. Treibstoffverbrauch), Haftung auf Nässe und Geräuschentwicklung. A BIS G Analog zur Energieeffizienzeinteilung von Automobilen werden auch der Rollwiderstand und die Nasshaftung mit einem Buchstaben von A bis G benotet, das Geräusch hingegen wird mitdem bei der EU-Zertifizierung ermittelten Wert in dB(A) ...
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