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... und die Art der Finanzierung trifft. Das neue Strassengesetz will die schwer überblickbare Aufgabenteilung zwischen Staat und Gemeinden entflechten und die staatliche Strassenfinanzierung durchsichtiger gestalten. Es kennt nur noch zwei Strassenkategorien mit entsprechender Verteilung der Bauund Unterhaltspflicht: die Staatsund die Gemeindestrassen. Die Rechtsstellung der Gemeinden wird gestärkt. Die Landgemeinden können vom Staat verlangen, dass er ihnen für Staatsstrassen die Projektierung, die Bauleitung, den Unterhalt und die Regelung des Sondergebrauchs übertrage. Die Städte Zürich und Winterthur bleiben weiterhin zuständig für den überkommunalen Strassenbau und -unterhalt auf ihrem Gebiet. Die Demokratie im Strassenbau bleibt unverändert erhalten. Sie richtet sich nach den Normen der Kantonsverfassung. Zürich und Winterthur nehmen weiterhin an Abstimmungen über Staatsstrassen im ganzen Kantonsgebiet teil. Über den Bau der Strassen von überkommunaler Bedeutung in Zürich und Winterthur entscheiden die Stimmbürger des ganzen Kantons dann, wenn eine Stadtgemeinde ein bedeutendes, verkehrstechnisch notwendiges Projekt ausdrücklich abgelehnt hat. Da sich beim neuen Gesetz die Gesamtgewichtssteuer auch für Baselbieter Autofahrer? Am 27. September werden die Baselbieter Stimmbürger darüber zu entscheiden haben, ob sie künftig ihre ...
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