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... bei einem Unfall sein Recht geltend zu machen. Denn kommt es tatsächlich zu einer Kollision auf dem Fussgängerstreifen, wiewill der Autofahrer dem Richter beweisen, dass die angefahrene Person «überraschend den Fussgängerstreifen überquert» hat? Und dasauch noch, ohne mit ihm Blickkontakt aufgenommen zu haben. Und welcher Zeugewird für den Autofahrer aussagen bei dem heute alles andere als problemfreien Verhältnis zwischen den beiden Parteien? KOMMUNIKATION Ein weiterer Gummiparagraf ist die Bestimmung, dass der Fussgänger nicht vom Vor- VORSCHRIFTEN FÜR LENKER(INNEN) SVG Art. 33 Abs. 2 Vor Fussgängerstreifen hat der Fahrzeugführer besonders vorsichtig zu fahren und nötigenfalls anzuhalten, um den Fussgängern den Vortritt zu lassen, die sichschon auf dem Streifen befinden oder im Begriffe sind, ihn zu betreten. VRV Art. 6 Abs. 1 Vor Fussgängerstreifen ohne Verkehrsregelung muss der Fahrzeugführer jedem Fussgänger den Vortritt gewähren, dersich bereits auf dem Streifen befindet oder davor wartet und ersichtlich die Fahrbahn überqueren will, Er muss die Geschwindigkeit rechtzeitig massigen und nötigenfalls anhalten, damit er dieser Pflicht nachkommen kann, m. r. O Was meinen Siezur Problematik am Fussgängerstreifen?Schreiben Sie uns an [email protected] SCHLECHT PLATZIERT Im Gespräch mit TCS und bfu fiel auch noch die Bemerkung, dass ...
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