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... Licht aufgesteckt. Es blieb Hrn. Joh. Duft vorbehalten, die Entdeckung zu machen, dass die Regelung der Haftpflicht des Automobilisten, so wie sie der Nationalrat in seiner letzten Sitzung gutgeheissen hat, ungenügend sei und zu wenig Rücksicht auf die « Volksinteressen » nehme. Herr Duft war es denn auch, der, nachdem sich der Nationalrat mit Ach und Krach •durch den Abschnitt Haftpflicht hindurchgequält und schliesslich an den Anträgen des Bundesrates festgehalten hatte, empfehlen zu müssen glaubte, wieder auf diese Bestimmungen zurückzukommen. Wobei es ihm einzig und allein darum zu tun war, eine weitere Verschärfung der ohnehin schon einzig dastehenden Haftpflicht zu erreichen. Herr Duft wollte nämlich die Bestimmung ins Gesetz aufgenommen wissen, dass nicht jedes, sondern nur grobes Verschulden eines Dritten den Automobilisten von der Haftpflicht zu befreien vermöge. Es könne nicht der Wille des Rates sein, dass auch beim leichtesten Verschulden eines Dritten der Automobilist von jeder Ersatzpflicht befreit werde. Wenig fehlte, so wäre diese Ungeheuerlichkeit, die den Automobilisten aber auch vollständig geknebelt und den Rechtsschutz für ihn zu einer Farce gemacht hätte, vom Rat angenommen worden. Wenn nun der gleiche Herr Duft aus den gleichen Motiven heraus und mit dem gleichen Ziel nach dem an sich schon wenig erhebenden Schauspiel im ...
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