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... der Erstkarte und der Inhaber der Zusatzkarte haften solidarisch der Bank gegenüber - das heisst, jeder einzeln und für das Ganze - für die Zahlung der jährlichen Gebühr und für alle Verpflichtungen, die durch die Benützung der Karte und aus den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen. 2. Gültigkeit der Karte/AusgabenlimiteDie Karte ist bis zu dem auf ihr eingeprägten Datum gültig und wird automatisch erneuert, wenn sie nicht spätestens zwei Monate vor Verfäll schriftlich gekündigt wird. Die Bank behält sich das Recht vor, die Karte - ohne Angabe von Gründen - nicht zu erneuern. DerInhaber verpflichtet sich, die Karte bei Erhalt zu unterschreiben. Die Kreditfähigkeitsprüfung erfolgt auf Grund der im Kartenantrag gemachten Angaben des Inhabers, zudem werden die Bonität sowie diese Angaben per Anfrage bei der Informationsstelle fürKonsumkredit (IKO) und der Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK) überprüft, gegebenenfalls bei öffentlichen Ämtern, seinem Arbeitgeber und seinen Banken. Für Zusatzkarten werden auch die vom Erstkarteninhaber im Kartenantrag gemachten Angaben zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen in Betracht gezogen, bei von einer Drittpartei garantierten Karten auch diejenigen des Garanten. Die Bank teilt dem Inhaber dieAusgabenlimite mit, die auf Grund der Kreditfähigkeitsprüfung festgelegt wurde und die für die Karten höchstens 15 1/2 des im ...
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