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... von kleineren oder grösseren Oldtimersammlungen, da sie dank Händlerschildern darauf verzichten konnten, jedes ihrer Liebhaberstücke einzeln einzulö- sen. Die neuen, strengerenVorschriften für die Zuteilung von Händlerschildernschliessen nun die reinen Sammler von Veteranenfahrzeugen aus. Deshalb hatdas Eidgenössische Justizund Polizeidepartement (EJPD) rechtzeitig an die Kantone eine Weisung erlassen, wonach Wechselnummern auch für mehr als zwei Veteranenfahrzeuge erteiltwerden können. Wechselschilderpaare waren bisher ausschliesslich für jeweils zwei Fahrzeuge, ob alt oderneu, statthaft. Wie viele Veteranen nun für diese neue Art von Wechselschildern zugelassen werden, bleibtden Kantonen überlassen; mindestens drei müssen es auf jeden Fall sein. Wohlverstanden, diese Wechselschilder für Veteranenfahrzeuge dienen ausschliesslich für solche und können nicht auch für ein neueres Auto, etwa den Alltagswagen des Sammlers, verwendet werden. Was ein Veteranenfahrzeugoffiziell ist, das wurde bereits in den Weisungen desEJPD von 1992 umschrieben: Mindestens 30 Jahre alt und in einwandfreiem Zustand (Details s. Seite 41). Solche im Fahrzeugausweis als «Veteranenfahrzeug» ausgewiesenen Oldtimerkönnen nun also mit ein und demselben Nummernpaar wechselweise gefahren werden und damit ihr jährliches, für die Werterhaltung notwendiges minimales ...
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