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... Jeder vierte Lenker wird rückfällig Jede vierte wegen emes Verstosses gegen das Strassenverkehrsgesetz(SVG) verurteilte Person wird innerhalb von sieben Jahren nach der ersten Verurteilung zum Wiederholungstäter. Das geht aus einer Studie des Bundesamts für Statistik hervor. Von den Rückfälligen werden die allermeisten wiederum wegenemes Strassenverkehrsdelikts bestraft. Die Mehrheit der Wiederverurteilungen werden bereitseineinhalb bis zwei Jahre nach der vorangehenden Verurteilung ausgesprochen. Danach sinkt die Zahl der Wiederverurteilungenlangsam, aber stetig. VORVERURTEILUNG WIRKT NACH Allerdings nimmt die Wahrscheinlichkeit, rückfällig zu werden, mit steigender Anzahl von Vorverurteilungen zu. Oder anders ausgedrückt: Je öfter eine Person wegen emes Verstosses gegen das SVG bereits verurteiltwurde, desto stärker läuft sie Gefahr, dass gegen sie wegen eines ähnlichen Vergehens erneut eine Strafe ausgesprochen wird. Ein weitgehend gleiches Muster zeigt sich speziell auch beim Fahren in angetrunkenem Zustand: Insgesamt 26 % der wegendieses Delikts verurteilten 16 073 Personen werden wegen irgendeines Delikts rückfällig, 19,7 % erneut wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand. Aus der Statistik geht weiter hervor, dassMänner und Personen unter 30 Jahren häufiger rückfällig werdenals Frauen und Personen ab 30 Jahren. Interessanterweise scheint ...
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