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... die seitdem beim Kauf eines Neuwagens gezahlt werden muss. Die Höhe dieser Steuer richtet sich nach der Anzahl kW und der Anzahl Steuer- PS, wobei die Einteilung inSteuer-PS nichts mit der PS-Leistung eines Fahrzeuges gemeinsam hat. Im Durchschnitt gelten sieben oder acht Steuer-PS fürein Mittelklasseauto. Nr. 27/2. Juli 1992 Wer einen Pw ab neun Steuer-PS oder 71 kW Leistung erwirbt, muss den Grundbetrag von 5000 belgischen Franken(ca. Fr. 267.50) als Zusatzsteuer zahlen. Zwischen 86 und 100 kW werden 20 000 bFr. (870Franken) gefordert. Die Steuer steigt an bis auf 200 000 F (8700Franken), die dann zu zahlen sind, wenn das Auto mehr als 155 kW Leistung hat. Während die untere Mittelklasse nicht von dieser Steuer erfasst wird, trifft diese insbesondere die Fahrzeuge amerikanischer Hersteller, so etwa von Chrysler. Diese hatten gehofft, durch die Herabsetzung derSteuer beim Kauf eines Neuwagens auf 19,5 1/2 eine kräftigeSteigerung der Nachfrage zu erfahren und sind jetzt empört, dass sie |>ei der neuen Steuer kräftig gestraft werdenDie Automobilverbände haben vergebens gehofft, siekönnten die neue Autosteuer noch abwenden. Die Regierungversteift sich auf das Argument, durch die Staffelung nach Leistungsklasse verschone dieSteuer die meisten Autokäufer ohnehinDie Käufer haben die kurze Zeit vor der Einführung derneuen Steuer auf Neufahrzeuge in ...
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