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... Bestimmungen aufmerksam macht undanderseits der Käufer den Anweisungen des Verkäufers zu wenig beachtet. Dies führt oft dazu, dass bei Kontrollen der Polizei im Verkehr der Halter/Führer des Fahrzeuges nicht im Besitze der vorgeschriebenen Unterlagen für die Fremdfelgen ist oder aber die Meldung beim Strassenverkehrsamt des Immatrikulationskantons nicht gemacht wurde. Die daraus folgende Konsequenz:Busse und oft auch anschliessende Vorführung des Fahrzeugesbeim Immatrikulationskanton Welche Räder müssen denn überprüft werden? Jedes Anbringen von Rädern, die auf dem Typenschein beziehungsweise der Typengenehmigung nicht aufgeführt sind, stellt eine meldeund prüfungspflichtige Änderung dar. Da haben Sie aber viel zu tun? Die asa führt zur Vereinfachung dieser Meldeund Prüfpflicht so genannte asa-Prüfüngen von Rä-dern durch Wie geht das?Wenn der Verkäufer dem Käufer für seine Räder einen asa-Prüfbericht, bezogen auf sein Fahrzeug - der Typenschein beziehungsweise die Typengenehmigung muss auf dem asa-Prüfbericht aufgezeichnet sein - mitgibt, kann die Angelegenheit administrativ erledigt werden. Das heisst, der Fahrzeughalter schickt den Original- Fahrzeugausweis zusammen mitdem «asa-Prüfbericht für Räder» im Doppel an den Immatrikulationskanton. Dieser wird die notwendigen Eintragungen vornehmen und dem Fahrzeughalter retournieren In ...
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