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... nur Querfahrbahn vorgezogene Radstreifen darf auf einer mit Lichtsignal geregelten Verzweigung nicht zum Einspuren benützt werden, wenn dadurch ein Radfahrer behindert werden könnte. Die Gefahr für den Radfahrer erhöht sich aber insofern, als er in seiner Warteposition neben dem Motorfahrzeug den gestellten Blinker nur sehr schlecht wahrzunehmen vermag. Die zurzeit noch unterschiedliche Markierung erschwert dem Autofahrer das korrekte Verhalten. (Fotos: H. Bl.) der Velo-Interessengemeinschaften, reagierten ihre Vertreter doch einhellig negativ,und in der Folge werden nun die damals etwas gestutztenRadstreifen wieder bis zur Querfahrbahn vorgezogen. Es drängt sich die Frage auf,ob nicht ähnlich der IG-Velo- Forderung: «Das Muss - mussweg», Recht und Prestige hö- her eingestuft werden als Sicherheit! Dem Autofahrer aber ist empfohlen, sehr genau aufdiese zurzeit noch unterschiedliche Markierung zu achten! anderer Fahrzeuge auf demRadstreifen fahren.» Klare Verhältnisse, könnteman meinen, wenn die Prioritätensetzung zwischen Behinderung und Sicherheit nicht unterschiedliches Fahrverhalten zuliesse. Die Erfahrungzeigt, dass die Sicherheit für Radfahrer beim Rechtsabbiegen durch andere Fahrzeugegrösser ist, wenn der Abbieger auf den Radstreifen einspurtund dadurch den geradeausfahrenden Radfahrer vielleicht kurzfristig etwas behindert, dafür aber nicht ...
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