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... bis mindestens Bad Säckingen sowie die durchgehende Eröffnung der N 3 Frick—Birrfeld, was frühestens 1995 der Fall sein wird. Die gesetzliche Grundlage für die Anordnung der UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) ist in Art. 9 des Umweltschutzgesetzes (USG) und neu zusätzlich in Art. 24 der dazugehörigen Verordnung gegeben. Zwar sind die in Art. 9 Abs. 2 des USG erwähnten Richtlinien der Umweltschutzfachstellen noch nicht vorhanden. Trotzdem kann heute schon gestützt auf diese Richtlinien eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen werden. Jedenfalls müssen diese Richtlinien nicht in die Erlassform beispielsweise einer Verordnung gekleidet sein, damit sie Gültigkeit haben. Es genügt, dass die Weisungen von Fachstellen erlassen worden sind. Im konkreten Fall ging es um ein Projekt in Spreitenbach AG, das die Erstellung von zwei überdachten Parkebenen mit 624 Abstellplätzen beinhaltete. (Mit dem Erdgeschoss zusammen wären 956 Abstellplätze vorhanden gewesen.) Die zwei Pärkebenen hätten 607 offene Parkplätze ersetzen sollen. In der Folge wurde die das Baugesuch stellende Gesellschaft X vom Gemeinderat Spreitenbach aufgefordert, einen Umweltverträglichkeitsbericht einzureichen, nachdem dieser die Durchführung einer UVP beschlossen hatte. Dagegen rekurrierte die Gesellschaft X unter anderem, mit der Begründung, das zur Diskussion stehende Projekt bringe im ...
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