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... der Arbeiter gesichert war. In den folgenden Krisenjahren entwickelte sich die Lohnausgleichskasse immer mehr zu einer Arbeitslosenunterstützung. 1968 gesellte sich zu der genannten normalen Lohnausgleichskasse die «Cassa Integrazione Straordinaria» hinzu, die bei örtlichen Wirtschaftskrisen oder Betriebsstrukturänderungen für sechs und mehr Monate in Anspruch genommen werden kann. Letztere wuchs lawinenhaft an und stürzte die Kassenverwaltung in immer grössere Schwierigkeiten. Zu Lasten des Arbeitgebers gehen bei Betrieben von bis zu 50 Arbeitern 1 %, bei grösseren Betrieben 1,3% der Entlohnung; der Rest, insgesamt rund 80% des Lohns vor der Zwangsbeurlaubung, wird von der Lohnausgleichskasse bezahlt, die ihrerseits Teil des staatlichen Fürsorgeinstituts (INPS) ist. Letzten Endes wird diese verkappte Form der Arbeitslosenunterstützung von den Werktätigen selbst, d. h, von der Allgemeinheit, finanziert. Nur reichen die Mittel des «Istituto Nazionale per la Prevvidenza Sociale» schon lange nicht mehr aus, um die Lohnausfälle in der Zeit der Zwangsbeurlaubungen zu vergüten, was den Staat zwingt, die Schuldenlast zu tragen. 1981 musste die italienische Industrie für über eine halbe Milliarde Arbeitsstunden auf die «Cassa Integrazione» zurückgreifen. Das kostete weit mehr als die im Voranschlag angesetzten 600 Milliarden Lire (900 ...
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