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... der je nach Kanton jährlich für die Verkehrssteuer bezahlt werden muss. (Vgl. Tabelle Seite 134). Amortisation In einer wirklichkeitsnahen Betriebskostenrechnung muss .der Wertverlust, den der Wagen im Laufe der Betriebsjahre erleidet, mitberücksichtigt werden. Der Abschreibungsbetrag sollte der Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem spätem Verkaufserlös oder dem Eintauschwert möglichst nahe kommen. Da der effektive Wertverlust weniger durch die Fahrleistungen als durch die Betriebsjahre beeinflusst wird, ist eine nach dem Zeitablauf berechnete Abschreibungsquote richtiger als eine solche nach Fahrkilometern. In der Kostenrechnung werden Fahrzeuge von weniger als 15 000 Franken Neuwert und mit weniger als 11 Steuer- PS pro Jahr mit 15 1/2 abgeschrieben. Für teurere Wagen, die wegen ihrer Exklusivität und Motorgrösse als Occasionen weniger gefragt sind, berechnen wir eine jährliche Amortisation von 20% und bei den hochpferdigen Modellen eine solche von 22% pro Jahr. Zinsverlust Das im Fahrzeug investierte Geld verzinst sich nicht mehr. Berücksichtigt man den abnehmenden Gegenwert (der durch den Amortisationsbetrag aufgewogen wird), so genügt eineVerzinsung des halben Kapitals, das im Wagen investiert wurde zu 4%. Versicherungen Erste Voraussetzung für die Inbetriebnahme eines Fahrzeuges ist das Bestehen einer Haftpflichtverischerung, die der Halter des Wagens ...
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