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... erster Stelle genannt wird, so soll damit betont werden, dass dieser oft übersehene Betrag die Rechnung belastet, ob man ihn aufführt oder nicht. Zu berücksichtigen ist nur die halbe Differenz zwischen dem beim Ankauf bezahlten Betrag und dem wirklich zu erwartenden Wiederverkaufswert bei der Anschaffung eines anderen Wagens. Die Verkehrssteuern sind von Kanton zu Kanton verschieden. Nähere Angaben sind hinter dem Spezifikationsteil enthalten. Bei der Haftpflichtversicherung, deren Prämien an der gleichen Stelle wiedergegeben sind, kann nicht deutlich genug die Millionenversicherung empfohlen werden. Die übrigen Versicherungen sind, mit Ausnahme der sehr wichtigen Insassenversicherung, eine Frage der persönlichen Anschauung. Die übrigen genannten Kosten können zum voraus nicht genau, sondern nur annäherungsweise eingesetzt werden. Bewegliche Kosten Unter den von der jährlichen Fahrleistung abhängigen Kosten wird in erster Linie die Amortisation des Wagenneupreises erwähnt. Für den praktischen Betrieb ist es richtiger, sie nach der Fahrstrecke zu berechnen. Für die Schätzung des Wiederverkaufswertes hat der Autogewerbeverband der Schweiz ein Schema aufgestellt, das pro Jahr vom Augenblick der Inbetriebsetzung eines Wagens folgende Ansätze vorsieht: Erstes Jahr 30%, zweites bis viertes Jahr je 10%, vom 5. Jahr an je 5 1/2. Da die Reparaturkosten, die hier proportional ...
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