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... den Rädern etwa 190 PS abgeben (Beispiel). Er vergrössert das Wagengewicht auf mindestens 1800 kg, womit die Linie für den verhältnismässigen Fahrleistungsbedarf durch die Zahlern, 8.0, 5/1800 = 0,5 . 10-^ und p/po = 1 bestimmt ist (Kurve 2) und die der an den Rädern verfügbaren spezifischen Leistungen durch 190/1800 = 0,105 (Kurve II). Der Schnittpunkt der beiden Linienliefert die auf öffentlichen Verkehrswegen nicht mehr ausnützbare Geschwindigkeit von 204 km/h. Die Leistungsüberschusszahlen f sind bei 80 und 40 km/h Geschwindigkeit 0,3 3 und 0,7. Die Beschleunigungsfähigkeit 0,33 g nähert sich schon der mit dem Wetter veränderlichen Rutschgrenze, was bei 80 km/h nicht unbedenklich ist, und die Beschleunigung 0,7 g lässt sich wegen Rutschens der Räder nicht mehr verwirklichen. De gustibus non est disputandum ; wer sich aber Gedanken über Zweckmässigkeit macht, wird das Mass des Guten eher beim ersten Beispiel sehen. Denn der zweite Wagen mit seiner nicht voll ausnützbaren Leistungsgrösse ist teuer in Anschaffung, Versicherung und Steuer, braucht teure Reifen, grossen Parkraum und hat, wenn er wirklich bis an die Grenze des Möglichen ausgefahren wird, hohen Verbrauch. Gehen wir dem Problem aber mehr von der technischen Seite her zu Leibe. Stellen wir uns - unter Berücksichtigung der dem Ingenieur ohnedies zukommenden Wirtschaftlichkeitsüberlegungen ? die Frage, was zu ...
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